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    Testament JA – aber ein richtiges!

    Die 10 Todsünden beim Vererben

    Nur wenn Sie ein vollständiges Testament hinterlegen und einen
    Testamentsvollstrecker einsetzen, können Sie sicher sein, dass Ihr Erbe
    so wie Sie es Wünschen abgewickelt wird. Auch wenn Sie ein
    „sicheres“ Testament von einem Notar oder Rechtsanwalt erstellen
    lassen, sollten Sie doch wissen, worauf es ankommt.




    Testament JA – aber ein richtiges!

    Die 10 Todsünden beim Vererben

    1. Kein Testament machen

    Ohne ein Testament gilt immer die Gesetzliche Erbfolge. Oft mit
    unliebsamen Überraschungen für die Erben. Sie bedeutet auch oft die
    Bildung von Erbengemeinschaft, ein Konfliktherd und ein
    Konfliktpotential ersten Ranges - von unnötigen Kosten ganz zu
    schweigen.

    2. Zu spät ans Testament denken

    Ein plötzlicher Unfall oder eine unerwartete, schwere Krankheit kann zu
    einer Testierunfähigkeit führen. Alle individuellen
    Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie vielleicht gewünscht hätten, sind
    zunichte gemacht worden.

    3. Falsche Form des Testaments

    Wenn Sie z. B. testamentarisch einen Alleinerben bestellt haben, dann
    können Sie ohne dessen Zustimmung das Testament nicht mehr
    ändern.

    4. Testament ohne Berücksichtigung des Pflichtteilproblems

    Ein Pflichtteil ist immer ein Geldanspruch. Dies kann den Erben, der
    dies zahlen muss, in arge finanzielle Nöte bringen. Der
    Testamentgestalter muss dieses Problem je nach Sachlage
    entschärfen.

    5. Falsches Ehegattentestament

    Die Eheleute müssen sich bei der Testamenterstellung stets darüber im
    klaren sein, ob sie sich gegenseitig die Verfügungsfreiheit über das
    Erbe einräumen wollen oder nicht. Konflikte sind sonst in Erbfall
    vorprogrammiert.

    6. Falscher Ehevertrag

    Eheverträge berühren auch das Erbrecht. Ebenso eine Gütertrennung.
    Derartige Verträge sollten Sie deshalb bei einer Testamentgestaltung
    stets mit berücksichtigen.

    7. Frage der Ersatzerben

    Wenn Ihr Erbe in Ihrem Sinne abgewickelt werden soll, dann ist es -
    um Konflikte zu vermeiden - notwenig, einen Ersatzerben zu
    bestimmen. Niemand kann garantieren, dass der Erbe stets den
    Erblasser überlebt. Es kann daher vorkommen, dass ein Erbe in
    gesetzlicher Erbfolge erscheint, der vom Erblasser nicht gewollt wurde.
    Streit ist dann unvermeidlich.

    8. Nichtbeachtung der steuerlichen Konsequenzen

    Manches Testament scheint auf den ersten Blick oft überzeugend zu
    sein. Doch sollten Sie sicher sein, dass darin nicht nur die
    erbschaftssteuerlichen, sondern auch die einkommenssteuerlichen
    Konsequenzen berücksichtigt sind.

    9. Das Testament ist verschwunden

    Viele Testament verschwinden, weil sie dem Finder (einem, der sich
    übergangen fühlt) nicht gefallen. Das Testament gehört nicht in das
    Nachtkästchen. Es sollten in jedem Fall bei einem Anwalt oder einem
    Notar hinterlegt sein. Gegen eine geringe Gebühr kann es auch bei
    einem Nachlassgericht hinterlegt werden. Der Erblasser sollte jedoch
    eine Kopie davon haben.

    10. Kein Testamentvollstrecker bestellt

    Nur wenn Sie einen Testamentsvollstrecker - eine Person Ihres
    Vertrauens, z. B. Ihren Steuerberater - bestimmt haben, können Sie
    sicher sein, dass das Erbe auch vollständig in Ihrem Sinne abgewickelt
    wird.
    Sie gehen bei der Abfassung, einer Änderung, oder einer Neufassung
    stets auf NUMMER SICHER - wenn Sie diese Checkliste der
    Steuerkanzlei Torsten Ratzke berücksichtigen.