Testament JA – aber ein richtiges!
Die 10 Todsünden beim Vererben
Nur wenn Sie ein vollständiges Testament hinterlegen und einen
Testamentsvollstrecker einsetzen, können Sie sicher sein, dass Ihr Erbe
so wie Sie es Wünschen abgewickelt wird. Auch wenn Sie ein
„sicheres“ Testament von einem Notar oder Rechtsanwalt erstellen
lassen, sollten Sie doch wissen, worauf es ankommt.
Testament JA – aber ein richtiges!
Die 10 Todsünden beim Vererben
1. Kein Testament machen
Ohne ein Testament gilt immer die Gesetzliche Erbfolge. Oft mit
unliebsamen Überraschungen für die Erben. Sie bedeutet auch oft die
Bildung von Erbengemeinschaft, ein Konfliktherd und ein
Konfliktpotential ersten Ranges - von unnötigen Kosten ganz zu
schweigen.
2. Zu spät ans Testament denken
Ein plötzlicher Unfall oder eine unerwartete, schwere Krankheit kann zu
einer Testierunfähigkeit führen. Alle individuellen
Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie vielleicht gewünscht hätten, sind
zunichte gemacht worden.
3. Falsche Form des Testaments
Wenn Sie z. B. testamentarisch einen Alleinerben bestellt haben, dann
können Sie ohne dessen Zustimmung das Testament nicht mehr
ändern.
4. Testament ohne Berücksichtigung des Pflichtteilproblems
Ein Pflichtteil ist immer ein Geldanspruch. Dies kann den Erben, der
dies zahlen muss, in arge finanzielle Nöte bringen. Der
Testamentgestalter muss dieses Problem je nach Sachlage
entschärfen.
5. Falsches Ehegattentestament
Die Eheleute müssen sich bei der Testamenterstellung stets darüber im
klaren sein, ob sie sich gegenseitig die Verfügungsfreiheit über das
Erbe einräumen wollen oder nicht. Konflikte sind sonst in Erbfall
vorprogrammiert.
6. Falscher Ehevertrag
Eheverträge berühren auch das Erbrecht. Ebenso eine Gütertrennung.
Derartige Verträge sollten Sie deshalb bei einer Testamentgestaltung
stets mit berücksichtigen.
7. Frage der Ersatzerben
Wenn Ihr Erbe in Ihrem Sinne abgewickelt werden soll, dann ist es -
um Konflikte zu vermeiden - notwenig, einen Ersatzerben zu
bestimmen. Niemand kann garantieren, dass der Erbe stets den
Erblasser überlebt. Es kann daher vorkommen, dass ein Erbe in
gesetzlicher Erbfolge erscheint, der vom Erblasser nicht gewollt wurde.
Streit ist dann unvermeidlich.
8. Nichtbeachtung der steuerlichen Konsequenzen
Manches Testament scheint auf den ersten Blick oft überzeugend zu
sein. Doch sollten Sie sicher sein, dass darin nicht nur die
erbschaftssteuerlichen, sondern auch die einkommenssteuerlichen
Konsequenzen berücksichtigt sind.
9. Das Testament ist verschwunden
Viele Testament verschwinden, weil sie dem Finder (einem, der sich
übergangen fühlt) nicht gefallen. Das Testament gehört nicht in das
Nachtkästchen. Es sollten in jedem Fall bei einem Anwalt oder einem
Notar hinterlegt sein. Gegen eine geringe Gebühr kann es auch bei
einem Nachlassgericht hinterlegt werden. Der Erblasser sollte jedoch
eine Kopie davon haben.
10. Kein Testamentvollstrecker bestellt
Nur wenn Sie einen Testamentsvollstrecker - eine Person Ihres
Vertrauens, z. B. Ihren Steuerberater - bestimmt haben, können Sie
sicher sein, dass das Erbe auch vollständig in Ihrem Sinne abgewickelt
wird.
Sie gehen bei der Abfassung, einer Änderung, oder einer Neufassung
stets auf NUMMER SICHER - wenn Sie diese Checkliste der
Steuerkanzlei Torsten Ratzke berücksichtigen.